Begutachtung

Als sachverständiger Gutachter verfüge ich über umfangreiche Kenntnisse im Jugendhilferecht, insbesondere in der Frage der Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII (KJHG) bei seelischer Behinderung, im Familienrecht (unter anderem § 1631b BGB, geschlossene Unterbringung), in Betreuungsfragen (§ 1896 BGB) bei jungen Erwachsenen mit psychischer, seelischer oder geistiger Behinderung, der Einschätzung der bedingten Strafmündigkeit (§ 3 S.1 JGG) bei Jugendlichen und Heranwachsenden sowie in Fragen der Opferentschädigung (OEG).

Die Erstellung von Gutachten erfolgt ausschließlich nach Beauftragung durch Behörden, Ämter oder Gerichte.